Werft [3]

[536] Werft (Werfte, Schiffswerft, engl. Dockyard), Anstalt zum Bau, zur Ausrüstung und zum Ausbessern von Schiffen; es gibt Kriegs- oder Marine- und Privatwerften. Erstere befinden sich stets in Kriegshäfen; doch werden Kriegsschiffe auch auf Privatwerften gebaut. Die deutschen Marinewerften, deren es in Wilhelmshaven, Kiel und Danzig je eine gibt, stehen unter einem Konteradmiral als Oberwerftdirektor, unter dem Seeoffiziere und Oberbauräte als Direktoren der Abteilungen, Inspektoren und Baumeister bei den Betrieben und eine Anzahl von See-, Feuerwerks- und Torpedooffizieren beschäftigt sind. Gebaut werden Schiffe entweder in Docks (s. d.) oder auf Hellingen, d. h. schräg am Strande hinauslaufenden [536] Bahnen, auf denen auch beschädigte Schiffe aufgeschleppt werden (vgl. Schlipp). Zur Ausrüstung gehören das Einsetzen der Maschine und Schraube, des Ruders und der Masten, die innere Einrichtung, das Malen und Auftakeln, endlich bei Kriegsschiffen das Anbordschaffen des Geschützzubehörs und Schießbedarfs. Eine W. umfaßt viele Werkstätten, Werftbecken zur Aufbewahrung von Schiffen, Trocken- und Schwimmdocks, ferner Kohlenlager, Proviantmagazine, Torpedolager, Seekarten- und Instrumentendepots u. a. (Plan der kaiserlichen W. in Kiel s. Tafel »Hafenanlagen«, Fig. 5). Das Personal einer W. besteht aus Werftbeamten und Werftarbeitern. Vgl. Werftfahrzeuge.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 536-537.
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