[112] Archonten, d.i. Herrscher, hießen im Freistaate Athen die Männer, welche an der Spitze der Staatsverwaltung standen. Während in frühern Zeiten ihre Würde in der Familie des Kodrus, mit welchem die kön. Herrschaft in Athen aufgehört hatte, erblich war, wurde seit 681 v. Chr. die Dauer derselben auf ein Jahr beschränkt, die Zahl der Archonten aber auf neun erhöht. Sie hatten im Allgemeinen für Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung zu sorgen, alle Streitigkeiten zwischen Bürgern und Fremden zu schlichten und sich jeder Verfügung zu widersetzen, die für den Staat gefährliche Folgen haben konnte. Während ihrer Amtsführung war ihre Person heilig und jede ihnen angethane Beleidigung ward mit dem Tode bestraft. Nach Niederlegung ihrer Würde hatten sie das Recht, den Sitzungen des Areopagus beizuwohnen. Nachdem schon durch Solon's Gesetzgebung ihnen ein Rath von 400 erwählten Bürgern zur Seite gesetzt worden war, ohne dessen Zustimmung sie nichts unternehmen durften, wurden sie in ihrer Macht nach und nach immer mehr beschränkt, bis sie endlich seit 476 v. Chr. zu gewöhnlichen Gerichtspersonen herabsanken.