Batterie

[195] Batterie heißt im Allgemeinen jede größere oder kleinere Abtheilung von Geschützen mit der zu ihrer Bedienung nöthigen Mannschaft, welche zu gemeinschaftlicher Wirkung gegen den Feind bestimmt ist. Im Kriege wird die Feldartillerie der Armeen gewöhnlich in Batterien eingetheilt, die aus vier bis acht Kanonen und zwei bis vier Haubitzen bestehen und je nachdem ihre Bedienung zu Fuß oder beritten ist, auch Fuß- und reitende Batterie, sowie nach dem Caliber des Geschützes sechs-, acht- und zwölfpfündige, und leichte und schwere Batterie genannt werden. Die letztern heißen auch Positionsbatterien, weil sie mehr zur Vertheidigung wichtiger Punkte, als zu schnellen Bewegungen bestimmt sind. Nach ihrer Anwendung erhalten die Batterien die Namen Festungs-, Belagerungs-, Bresch-, Strand-, Küsten-, Hafenbatterien u.s.w., welche sämmtlich eine mehr [195] oder weniger gedeckte Aufstellung haben. – Auf Schiffen werden alle zu beiden Seiten auf einem und demselben Verdeck befindliche Kanonen eine Batterie genannt, und Kriegsschiffe erster Größe oder sogenannte Dreidecker haben demnach drei Batterien. – Eine elektrische Batterie bilden mehre durch Leiter verbundene sogenannte leidner Flaschen, deren man sich zur Erreichung der künstlich erregten und verstärkten Elektricität (s.d.) bedient.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 195-196.
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