Busse

[356] Busse bedeutet in rechtlicher Hinsicht die Strafe, wodurch irgend ein Vergehen abgebüßt werden soll, in moralischer aber die Bereuung der Sünden und die damit verknüpfte Besserung der Gesinnung und des Lebenswandels. Diese Besserung war auch der ursprüngliche Zweck der sogenannten Kirchenbuße, welche schon in den ersten Zeiten der christlichen Kirche Diejenigen öffentlich leisten mußten, welche während der Verfolgungen vom Christenthume abgefallen waren, oder durch unsittliche Handlungen Ärgerniß gegeben hatten und deshalb von ihrer Gemeinde ausgeschlossen wurden. Die Büßenden mußten bei schweren Vergehen oft viele Jahre lang in Trauerkleidern am Eingang der Kirche stehen, die Ein- und Ausgehenden um Vergebung bitten, und endlich noch ein öffentliches Bekenntniß ihres Vergehens ablegen, ehe sie in die Kirchengemeinschaft wieder aufgenommen wurden. Durch die mittelalterliche Kirchenzucht, welche die Buße als eine Art Züchtigung auflegte, ging jene Öffentlichkeit verloren und kamen verschiedene Arten der Buße auf, Büßungen genannt, die z.B. in Fasten, in Wallfahrten, in Hersagen einer gewissen Zahl von Gebeten, in Selbstgeißelung oder Geißelung durch Andere u.s.w. bestanden. Der Erlaß dieser Kirchenstrafen auf den Grund des überschüssigen Verdienstes Christi und der Heiligen führte zum Ablaß (s.d.) und erst die Reformation faßte die Buße in ihrer tiefen und ernsten Bedeutung wieder auf. Die Kirchenbuße war jedoch früher auch in der protestantischen Kirche üblich, ward besonders wegen fleischlicher Vergehen verhängt und bestand darin, daß die büßende Person während des Gottesdienstes vor dem Altar kniete und der Geistliche in ihrem Namen eine Abbitte von der Kanzel verlas. In der katholischen Kirche ist die Buße ein Sacrament, welches außer der Reue, die Ohrenbeichte, Aufzählung aller dem Beichtenden erinnerlichen Sünden und die Leistung guter Werke, die der Beichtvater dem Beichtenden bei der Ertheilung der Absolution (s.d.) nach seinem wohlerwogenen Urtheile auferlegt, in sich schließt. – Bußtage, auch Buß-, Bet- und Fasttage waren schon bei den Heiden und Juden gewöhnlich und wurden, wie nachher auch bei den Christen, anfänglich nur in Zeiten allgemeiner Noth angeordnet, allgemeine Bußtage aber an gewissen Tagen des Jahres wurden von den Päpsten zuerst im 6. und 7. Jahrh. eingeführt. Bei den Protestanten hängt die Zahl und Anordnung der öffentlichen Feier derselben von dem Landesherrn ab und in Sachsen wurden z.B. 1633 jährlich ein, von 1710–1830 drei Bußtage begangen, die aber seitdem auf zwei vermindert worden sind, sowie auch in Preußen schon seit 1773 nur einer gefeiert wird. Die Bibeltexte, über welche an den Bußtagen gepredigt wird, heißen Bußtexte und werden gewöhnlich durch die höchsten kirchlichen Behörden vorgeschrieben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 356.
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