Client

[439] Client hieß im alten Rom jeder gemeine Bürger oder Plebejer, welcher sich an einen Vornehmen anschloß, um gegen gewisse Dienste von diesem Schutz und Beistand, namentlich Vertretung vor Gericht, zu erlangen. Der Beschützer wurde im Verhältniß zu seinem Schützling Patron genannt und konnte von diesem Ergebenheit und Treue in jeder Beziehung verlangen, namentlich waren aber die Clienten verpflichtet, dem Patron bei Bewerbung um ein öffentliches Amt ihre Stimme zu geben, ihn aus der Gefangenschaft loszukaufen, ja sogar seine Töchter auszustatten, wenn es ihm selbst an Vermögen fehlte. Dieses Clientelarverhältniß wurde vorzüglich von Romulus ausgebildet, um dadurch die beiden Stände der Patrizier und Plebejer inniger miteinander zu verschmelzen, und er setzte deshalb auch schwere Strafen auf die Verletzung der daraus hervorgehenden Pflichten. Erst unter den Kaisern hörten diese Pflichten auf und die Clienten sanken allmälig zu einer Schar von Schmeichlern und Schmarotzern herab, welche ihrem Patron so lange huldigten, als er reich war, ihn aber ohne weiteres verließen, wenn ihm das Glück den Rücken zukehrte. Heutiges Tags heißt Client die proceßführende Partei im Verhältniß zu ihrem Sachwalter oder Advocaten, und es entsteht daraus nur die Verbindlichkeit für den Sachwalter, die Sache seines Clienten nach Pflicht und Gewissen zu führen und für den Clienten, ihn dafür ordnungsmäßig zu bezahlen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 439.
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