[459] Congregation, ein lat. Ausdruck, bedeutet im Allgemeinen Verbindung und wird vorzugsweise in diesem Sinne in der röm.-katholischen Kirche angewendet. Es erhalten nämlich diesen Namen die zu verschiedenen Zeiten von den Päpsten gestifteten Collegien von Cardinälen und hohen Geistlichen, denen besondere Zweige der öffentlichen Angelegenheiten zur Besorgung übertragen sind und von welchen die Congregation des h. Officiums oder der Inquisition zur Aufrechthaltung der reinen katholischen Lehre, die Congregation zur Erklärung der Beschlüsse des Conciliums von Trient, der die Entscheidung in Glaubenssachen zusteht, die Congregation zur Prüfung der Bücher. welche das Verzeichniß der verbotenen Schriften fortsetzt, und die Congregation de propaganda fide, d.h. zur Ausbreitung des christlichen Glaubens, am bekanntesten sind. Ferner wird Congregation die Gesammtheit mehrer Klöster eines Ordens genannt, die sich zur Beobachtung gewisser Regeln verbunden haben, wobei gewöhnlich ein strenges Klosterleben beabsichtigt wird; eine der berühmtesten ist die von Benedictinern (s. Benedict d. H.) gestiftete vom h. Maurus.