Defension

[521] Defension oder Vertheidigung nennt man im Allgemeinen jeden Versuch, eine drohende Gefahr abzuwehren insbesondere spricht man aber von einer Defension in juristischer Bedeutung, wenn Jemand peinlich angeklagt ist. Im Criminalprocesse ist die Defension ein wesentliches Erfoderniß und es darf Niemand verurtheilt werden, der nicht zuvor mit einer Vertheidigung gehört worden ist, die er entweder selbst führen oder einem Andern auftragen kann; unterläßt er Beides, so wird ihm von Gerichts wegen ein Rechtsgelehrter zum Vertheidiger oder Defensor bestellt. Nicht blos am Ende der Untersuchung, sondern auch während derselben können solche Defensionen vorkommen, sobald der Richter im Begriff ist, eine Handlung vorzunehmen, durch welche der Angeschuldigte wesentlich benachtheiligt werden würde; so z.B. kann zur Abwendung der Specialinquisition, der persönlichen Verhaftung u.s.w. eine Vertheidigung statt finden. Solche Vertheidigungen nennt man Nebenvertheidigungen und unterscheidet sie von der Hauptvertheidigung, welche dem Endurtheile vorhergeht. Eine solenne Defensionsschrift besteht gewöhnlich aus zwei Theilen, dem geschichtlichen und dem rechtlichen. Im erstern werden der Verlauf der Untersuchung, der Lebenswandel des Angeklagten und die Thatsachen erzählt, welche in Folge der Untersuchung ihm zur Last fallen. Der rechtliche Theil sucht nachzuweisen, daß das Verbrechen gar nicht vorhanden, der Thatbestand nicht gehörig erhoben oder der Angeklagte desselben nicht schuldig sei. Kann der Defensor nicht alle Strafe von seinem Clienten abwenden, so sucht er wenigstens Gründe auf, welche eine Milderung derselben veranlassen können. Zu Erreichung dieser Zwecke steht es ihm frei, die Untersuchungsacten durchzusehen und mit dem Inquisiten persönlich, jedoch nach Befinden im Beisein einer Gerichtsperson zu verkehren. In den Ländern, in welchen öffentliches und mündliches Verfahren mit Geschwornengerichten eingeführt ist, kommt auf eine geschickte Vertheidigung noch mehr an, als bei uns, auch ist dort die Rolle des Defensors glänzender und lohnender.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 521.
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