[578] Defension (lat.), Verteidigung (s.d.) im juristischen wie im militärischen Sinne; insbes. nach Verfall des Rittertums und Heerbannes bis ins 18. Jahrh. hinein in den deutschen Staaten Bezeichnung der Landmiliz (Defensioner) und der darauf bezüglichen, mit den Ständen abgeschlossenen Verträge (Defensionsrezesse), ferner der dazu zu stellenden Landesverteidigung, zunächst nur Fußvolk, bald auch Ritterpferde und »Artholerey«.