[530] Deportation (die) ist eine schon unter den alten röm. Kaisern eingeführte Strafe, welche in der Fortschaffung der dazu Verurtheilten an einen bestimmten und entlegenen Ort besteht, wo die Deportirten noch fernern strengen Beschränkungen ihrer Freiheit unterworfen bleiben, während blos Verbannte meist nur angehalten werden, sich an ihren Verbannungsort zu begeben, dort aber verhältnißmäßig unbeschränkt leben dürfen. In England wurde die Deportation wider Landstreicher und Gauner unter der Königin Elisabeth, gest. 1603, eingeführt und seit 1788 werden alle dazu Verurtheilte nach Australlen (s.d.) geschickt, wo sie zu nützlichen Arbeiten angehalten und in den Stand gesetzt werden, sich allmälig eine selbständige Lage zu erwerben. In Rußland wird die Deportation auch auf politische Vergehen angewandt und die dazu Verurtheilten werden nach dem öden Sibirien (s.d.) gebracht. Während der franz. Revolution wurde diese Strafe in das Strafgesetzbuch von 1791 aufgenommen und damals hauptsächlich wider politische Vergehen angewandt. Sie ist auch in der spätern franz. Gesetzgebung beibehalten worden, wird aber, da es Frankreich an einem passenden Verbannungsorte mangelt, von den Verurtheilten mit lebenslänglicher Einsperrung abgebüßt.