Erklärung

[688] Erklärung, auch nach dem Lateinischen Definition, heißt im Allgemeinen die genaue Bestimmung und Verdeutlichung eines Begriffs oder irgend eines Gegenstandes, so daß er von allen ihm ähnlichen unterschieden werden kann und über Natur, Beschaffenheit und Bedeutung desselben vollständige Auskunft gegeben ist. Es gibt verschiedene Arten von Erklärungen, und man unterscheidet z.B.: Namen- und Worterklärungen, oder Nominal- und Verbaldefinitionen, welche nur die Bedeutung eines Wortes nach dem Sprachgebrauche bestimmen; Sach- oder Realerklärungen, welche den durch ein Wort bezeichneten Begriff selbst erklären; Ursprungserklärungen, welche darlegen, wie dasjenige entsteht, auf welches der zu definirende oder zu erklärende Begriff sich bezieht u.s.w. Nicht ganz vollständige Erklärungen werden theils beiläufige, theils Erläuterungen, Erörterungen und Exposition genannt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 688.
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