Gotteslästerung

[253] Gotteslästerung oder Blasphemie, die verächtliche Herabwürdigung der Gottheit, ist, da Gott vermöge seiner Würde durch Menschen nicht beleidigt werden kann, nicht als ein eigentliches Verbrechen, sondern als eine gemeinschädliche, Religiosität und Sittlichkeit untergrabende Handlung zu betrachten und eben deshalb nur aus policeilichen Rücksichten, d.h. im Interesse des allgemeinen Staatswohls, zu bestrafen. Die Strafe selbst kann und muß in dem Grade schwerer sein, je gefährlicher der Einfluß ist, welchen eine Herabsetzung des Heiligsten auf die Grundpfeiler der staatlichen Rechtsordnung: auf Religiosität und Sittlichkeit, hat oder haben kann. Man theilt die Gotteslästerung in eine unmittelbare, welche durch Schmähungen der Gottheit selbst, in ihren drei Personen nach christlichem Lehrbegriffe begangen wird, indem man dieselbe durch Ableugnung ihr zukommender oder durch Beilegung ihr nicht zukommender, entwürdigender Eigenschaften herabsetzt, und in eine mittelbare, die sich in Schmähungen anderer Gegenstände religiöser Verehrung kund gibt. Zu diesen gehören nach den Lehrsätzen der katholischen Kirche außer den Engeln und der Mutter Gottes die sämmtlichen Heiligen; bei den Protestanten die Bibel, das Evangelium und die Sacramente. Die Gotteslästerung wurde in frühern Zeiten, weil man in ihr eine wirkliche Beleidigung des höchsten Wesens erblickte, sehr streng und zwar gewöhnlich mit dem Tode bestraft. Die Mosaischen Gesetze (3. Buch Mos., Cap. 24, V. 16) befehlen, daß Jeder, »welcher des Herrn Namen lästert« und zwar der Fremdling, wie der Einheimische, gesteinigt werden soll. Das Justinianische Recht, die deutschen Reichsgesetze des 16. Jahrh. und die ältern sächs. Criminalgesetze wollen die unmittelbare Gotteslästerung gleichfalls mit dem Tode bestraft wissen. Gegenwärtig begnügt man sich fast durchgängig mit Freiheits- (Gefängniß- oder Zuchthaus-) Strafen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 253.
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