Harem

[337] Harem (d.h. das Unverletzliche, ein arab. Wort) bezeichnet bei den Mohammedanern das Gemach oder Gebäude, in welchem ihre Frauen wohnen. Es ist dem Mohammedaner gesetzlich erlaubt, vier rechtmäßige Frauen und so viele Beischläferinnen, als er will, zu haben, doch machen von dieser Erlaubniß nur die Reichsten und Vornehmsten Gebrauch, schon darum, weil die Haltung eines vierfachen Harems mit großen Kosten verknüpft ist, denn jede rechtmäßige Gattin muß ihre eignen Gemächer und ihre eigne Dienerschaft haben. Diese besteht theils aus Sklavinnen, theils aus Verschnittenen, welchen letztern namentlich die Bewachung des Harems obliegt. Es ist nämlich nicht nur die Furcht des Eheherrn vor Untreue seiner Gattin, welche solche strenge Bewachung nöthig macht, sondern es gilt bei den Mohammedanern im Allgemeinen für die größte Sittenlosigkeit, wenn ein anständiges Frauenzimmer irgendwie mit dem öffentlichen Leben selbständig in Berührung tritt. Dieses geht so weit, daß ein solches niemals unverschleiert und unbegleitet ausgehen und noch weniger in ihrer Wohnung Besuche von Mannspersonen annehmen darf. Der Harem pflegt daher gewöhnlich auch gänzlich abgeschlossen zu sein und nur mit einem von hohen Mauern eingeschlossenen Garten in Verbindung zu stehen, in welchem es den Frauen erlaubt ist, sich zu erholen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 337.
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