[34] Harem (d.i. das Heilige, Unverletzliche), 1) Aufenthaltsort der Frauen der Muhammedaner, meist ein abgesonderter Ort des Hauses, zu welchem nur dem Gatten der Zutritt freisteht; bes. 2) Wohnort der legitimen sieben Frauen des Großherrn. Diese Frauen unterscheiden sich durch die Zahl, als: erste, zweite, dritte etc. Sultanin (Khaduna), von denen jede ihre eigene Wohnung u. eigene Sklavinnen (Odalisken) hat, deren Zahl bis auf 160 bis 200 steigen darf. Außerdem werden im H. noch 12 bis 1400 Frauen (Geliebte) des Großsultans erhalten. Jede der sieben Sultaninnen lebt von den anderen getrennt u. sie sehen sich fast nie; jede hat ihren Garten, Wohnsitz u. Bäder, sowie auch ihre Vergnügungen für sich allein. Der H. steht unter unmittelbarer Aufsicht der Kahaja-Khaduna, einer der älteren Geliebten des Sultans, welche nur nach langen u. erprobten Diensten diesen Posten erhält. Sie haftet für die Ruhe des H. u. erhält von dem Kaiser alle Befehle unmittelbar Will der Kaiser einer der Sultaninnen einen Besuch abstatten, s. läßt er ihr durch die Kahaja-Khaduna des[34] H. ein Geschenk (Bokschah) geben. Dieses ist gewöhnlich eine Nachtkleidung u. besteht aus: Hemden, Unterbeinkleidern mit gestickter Binde, Taschentüchern etc. Die Kahaja-Khaduna begleitet die Sultanin dann ins Bad, salbt u. kleidet sie an u. führt sie in das Gemach des Großherrn; wird sie von demselben nicht angeredet, so gilt dies als Zeichen, daß er sie verschmäht, worauf sie wieder in den H. zurückgeführt wird. Die zur Unterhaltung des H. bestimmten Einkünfte (Haremai) werden aus verschiedenen Ländereien u. Städten in Asien u. Europa erhoben.