[454] Inventārium, Verzeichniß des Vorgefundenen, wird ein genaues Verzeichniß aller derjenigen beweglichen Gegenstände genannt, welche zur Verlassenschaft eines Verstorbenen gehören, oder welche bei Übernahme eines ererbten, erkauften oder gepachteten Gutes u. dergl. mit übernommen werden Die Kaufleute pflegen ein ähnliches Verzeichniß aller eben bei ihnen vorhandenen Waaren alljährlich anzufertigen, welches auch Inventur genannt wird. Erben genießen dos beneficium inventarii, wenn sie zu rechter Zeit ein gehöriges Verzeichniß der Sachen des Erblassers aufnehmen, d.h. sie brauchen die Erbschaftsschulden nur bis zum Betrage der übernommenen Erbschaft zu bezahlen.