[601] Kipper und Wipper hießen die Geldverfälscher und Verderber, welche besonders in der ersten Hälfte des 17. Jahrh. in Deutschland ihr Wesen trieben. Kippen bezeichnet im Obersächsischen so viel als Beschneiden, und Wippen beim Wägen die Zunge an der Wage durch einen heimlichen Druck zum Ausschlag nach der gewünschten Seite bringen. So schlecht war das Geld durch den Unfug der Kipper und Wipper geworden, daß man im J. 1623 für einen guten Thaler 16–20 Thlr. geben mußte. Die deutschen Fürsten waren bemüht, durch Gesetze entgegenzuarbeiten, doch gelang dieses nicht eher, als bis 1667 ein fester Münzfuß in Deutschland eingeführt worden war.
Adelung-1793: Kipper, der · Wipper, der
Brockhaus-1809: Kipper und Wipper · Wipper u. Kipper
Brockhaus-1911: Kipper und Wipper · Wipper [2] · Wipper
Herder-1854: Kipper · Wipper [2] · Wipper [1]
Lueger-1904: Kipper [2] · Kipper [1] · Wipper [2] · Wipper [1]
Meyers-1905: Kipper und Wipper · Kipper · Wipper [2] · Wipper [1]
Pierer-1857: Kipper u. Wipper · Wipper [3] · Wipper [2] · Wipper [1]