[686] Laboratorĭum, so viel wie Arbeitslocal, wird vorzugsweise der Ort genannt, welcher zur Ausführung chemischer Arbeiten eingerichtet ist. Da die chemischen Operationen theils mit Hülfe des Feuers, theils ohne dieses vorgenommen werden, so erfodert ein chemisches Laboratorium auch zwei Räume, von denen der eine aus einem feuerfesten Gebäude besteht, aus welchem eine Esse führt und in dem ein Herd, Gebläse, Muffelöfen, Windöfen, Destillirapparate u. dgl. aufgestellt sind, während ein anderes Gemach die sonstigen chemischen Apparate enthält. Ein solches chemisches Laboratorium muß sich namentlich bei jeder Apotheke befinden. – Ausgedehnter sind die Laboratorien, deren man sich in der Artillerie zur Herstellung der verschiedenen Kunstfeuer, der Patronen, Cartouchen, Kugel- und Kartätschenbüchsen bedient. – In den Probirhütten heißt Laboratorium ein feuerfestes Gemach, in welchem das Schmelzen der Erze und Abtreiben der Metalle vorgenommen wird.