[721] Leichenhäuser sind die Häuser oder Gemächer, welche man gegenwärtig schon in mehren größern Städten Deutschlands eingeführt hat, zu dem Zwecke, in ihnen die Leichen solcher Verstorbenen aufzustellen und zu beobachten, von deren wirklichem Dahinscheiden man noch keine entschiedene Gewißheit hat.
Sie sollen dem Schrecklichsten, welches dem Menschen begegnen kann, der Gefahr lebendig begraben zu werden, vorbeugen. Die Abbildung zeigt die Einrichtung der Leichenhalle zu Leipzig. Die Hauptsache ist der Apparat, welcher mit der Leiche in Verbindung gesetzt wird, damit der Wärter von der kleinsten Bewegung, welche an den Zehen oder Fingern der vermeintlichen Leiche vorkommt, in Kenntniß gesetzt wird. Dieser Apparat besteht in einem Hebel, welcher auf einer von der Decke herabreichenden Stange ruht und so eingerichtet ist, daß er durch die geringste Bewegung aus dem Gleichgewichte gebracht wird. Der eine Arm geht durch eine Öffnung in der Wand in das Zimmer des Wächters und steht hier mit einem Wecker in Verbindung, welcher sich sogleich in Thätigkeit setzt, wenn der Hebel bewegt wird. Der andere Hebelarm ist an seinem Ende mit 20 Schnuren versehen, welche an die Finger und Zehen der Leiche durch Zwingen befestigt werden. Um sie leicht zu [721] spannen, laufen diese Schnuren (deren hier nur vier gezeichnet sind) durch Löcher und werden von kleinen Gegengewichten angezogen; sie können hierauf mittels Schrauben alle zugleich befestigt werden.