[298] Nominal heißt dem Namen nach, daher der Nominalwerth oder Nennwerth einer Sache der mit Worten oder Zahlen festgesetzte Werth eines Gegenstandes ist, welcher von dem wirklichen oder Realwerthe desselben oft sehr abweicht, wie z.B. bei Staatsschuldenverschreibungen und Actien zu gesellschaftlichen Unternehmungen. Ist ihr Realwerth dem Nennwerthe völlig gleich, so sagt man, sie stehen al pari.