[298] Nonnen, beim andern Geschlecht Dasselbe, was als Männer die Mönche, sind also Frauen, welche lebenslang dem klösterlichen Leben unter Beobachtung der feierlichen Gelübde der Keuschheit, der Armuth und des Gehorsams, sowie der besondern Regeln der Orden gewidmet sind, denen sie angehören. Diese entstanden nebst den Nonnenklöstern nach dem Muster und Vorgange der Mönchsklöster und Orden, deren fast jeder seinen weiblichen Zweig erhielt, wie die Franziskaner in den Clarissinnen (s. Clara, die H.), die Kapuziner in den Kapuzinerschwestern, die Karmeliter in den Karmeliterinnen; ebenso entstanden Prämonstratenser-, Cisterzienser-, Dominikaner-, Augustiner- und Theatinernonnen. Ein sonderbares Verhältniß bestand zwischen den Mönchen und Nonnen des Ordens von Fontevraud (s.d.), indem hier die Mönche der sogenannten Doppelklöster in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten der Äbtissin unterworfen, überhaupt die Diener der Nonnen und verpflichtet waren, mit ihrer Hände Arbeit für den Unterhalt derselben zu sorgen. Noch im 14. Jahrh. ward diese seltsame Stiftung von einer vornehmen Schwedin, Namens Birgitta, mit wenigen Änderungen erneuert, indem sie in den Klöstern des von ihr gestifteten Ordens des Weltheilandes, Andächtige beider Geschlechter vereinigte. Zuerst in Deutschland wurden Klöster für Frauen gegründet, die sich nach dem Verlust ihrer Unschuld reuevoll einem beschaulichen Leben widmen wollten. und die man nun Magdalenen nannte. Andere weibliche Orden von jüngerm Alter sind die Ursulinerinnen, die Salesianerinnen oder Nonnen von der Heimsuchung unserer lieben Frau, die Anonciaden oder Nonnen von der Verkündigung Mariä, und die Angeliken. Im Allgemeinen theilten die Nonnenklöster seit der Reformation das Schicksal der übrigen (s. Kloster) und von den noch bestehenden weiblichen Orden haben sich nur die Hospitaliterinnen verschiedener derselben, wie z.B. die Elisabethinerinnen und die Grauen Schwestern, durch ihre menschenfreundlichen Bestrebungen bei der Krankenpflege im Genuß der allgemeinen Achtung erhalten. – Im Gegensatze zu den Laienschwestern nennen sich die Nonnen auch Chor-, Ordens- oder Klosterfrauen; ihre Obere heißt Äbtissin, Priorin oder Domina, d.i. Gebieterin. Bei der Weihe oder Einkleidung einer Nonne, für welche jetzt in den meisten Ländern besondere Vorbedingungen gesetzlich bestehen, wird ihr vor dem Altar das Haupthaar kurz abgeschnitten und ihr Gesicht mit dem Nonnenschleier verhüllt, ohne den sie nun nicht mehr vor weltlichen Männern erscheinen soll. Die Frauenklöster haben vorzugsweise ihre Schutzherren und das Amt der Beichtväter wird darin von Mönchen aus benachbarten Klöstern versehen.