[392] Pandekten (die), eine vom oström. Kaiser Justinian veranstaltete Sammlung von Rechtsansichten und Aussprüchen berühmter Juristen, welche einen Hauptbestandtheil des Corpus juris (s.d.) ausmacht, soll ihrem vom Griechischen entlehnten Namen zufolge das Beste aus den Schriften der frühern Rechtsgelehrten enthalten. Sie werden aber auch nach dem Lateinischen Digesten genannt, weil sie das Zerstreute in eine gewisse Ordnung brachten, und erhielten Gesetzeskraft mit dem 30. Dec. 533 n. Chr. Sie sind in 50 Bücher und diese wieder in Titel eingetheilt, von denen jeder mit einer seinen Inhalt bezeichnenden Überschrift versehen ist. Die einzelnen Titel bestehen nur aus Fragmenten (auch leges oder Gesetze genannt), den juristischen Schriften entlehnt, die über dem Titel selbst angezeigt sind. Obwol Justinian in gutgemeinter Absicht, um zu verhüten, daß die Rechtswissenschaft nicht wieder zu weitschichtig und schwankend werde, das Verbot erließ, daß über diese neue Sammlung keine Commentare geschrieben werden sollten, so ist doch sehr bald dagegen gesündigt worden und die Masse der Commentare, Lehr- und Handbücher, sowie anderer Schriften über die Pandekten ist bis auf die neueste Zeit herab ins Unendliche angewachsen.