[527] Polterabend heißt in Deutschland der Abend vor einem Hochzeittage, welcher im Hause der Braut von den Verwandten und nähern Bekannten des Brautpaares, wo es die Umstände erlauben, mit lauter Fröhlichkeit begangen wird. Zu den mancherlei dabei beobachteten herkömmlichen Gebräuchen gehört auch das Zerbrechen eines Topfes zu Füßen des Brautpaares, womit die jetzt in vielen Gegenden mit Recht verbotene Unsitte in Verbindung stand, daß vor dem Brauthause aus der ganzen Nachbarschaft altes irdenes Geschirr zusammengetragen und zertrümmert wurde. Manche sehen darin eine Beziehung auf die neue Einrichtung des jungen Paares, von der alles unbrauchbare Geräth ausgeschlossen sein soll; vielleicht liegt dem ganzen Brauche aber ursprünglich derselbe Sinn zum Grunde, welchen andere Völker und z.B. auch die Juden mit dem Zerbrechen eines Topfes bei Gelegenheit von Verlobungen verbinden, dessen nicht zulässige Herstellung die ebenso wenig zulässige Auflösung des Eheversprechens andeuten soll.