Polygamie

[527] Polygamie oder Vielweiberei nennt man die ehelige. Verbindung eines Mannes mit mehren Frauen, welche nach unsern Gesetzen verboten ist und überhaupt von der höhern Civilisation verworfen wird. Entschiedener noch gilt das von der Polyandrie oder der Verbindung einer Frau mit mehren Männern, gegen die sich das gesunde Gefühl auch des Ungebildeten auflehnt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 527.
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