Präveniren

[556] Präveniren ist ein dem Französischen entlehnter Ausdruck, der besonders für vorausbenachrichtigen gebraucht wird; Jemand das Prävenire spielen, heißt dagegen ihm etwas zuvorthun, bei etwas zuvorkommen oder den Rang ablaufen. In rechtswissenschaftlichem Sinne heißt Prävention (das Zuvorkommen), wenn Jemand eine Handlung, zu welcher auch Andere berechtigt sind, zuerst vornimmt und damit das Recht zur Fortsetzung derselben allein erwirbt, [556] wie z.B. wenn Mehre berechtigt sind, eine Klage anzustellen. Präventive Maßregeln sind solche, durch welche etwas verhindert werden soll.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 556-557.
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