Prinz

[576] Prinz, von princeps, der Erste, der Fürst (s.d.), und Prinzessin sind mit Fürst und Fürstin übereinkommende Titel von in der Regel nicht regierenden Personen fürstlicher Abkunft. Prinzen von Geblüt, franz. princes du sang, werden vorzugsweise Diejenigen genannt, welche nicht Söhne oder Enkel eines regierenden Königs sind, allein mit ihm einen gemeinsamen Stammvater und gewöhnlich auch das Recht zur Thronfolge besitzen. – Prinzessinsteuer heißt eine herkömmliche oder auch vertragsmäßig bestehende Abgabe in manchen deutschen Ländern, welche immer nur zum Behuf der Ausstattung einer sich vermählenden Prinzessin des regierenden Hauses zur Aufbringung einer bestimmten Summe erhoben, jetzt indeß meist erlassen wird. – Von princeps kommt auch Principal her, d.h. der Besitzer, Chef, Vorsteher einer Handlung, Buchdruckerei, Fabrik oder eines ähnlichen Geschäfts; derselbe Ausdruck wird aber auch als Beiwort gebraucht und principal heißt dann so viel wie hauptsächlich.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 576.
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