[641] Rector, d.h. Regierer, war im röm. Reiche seit Kaiser Konstantin des Großen Zeit der Titel von den Proconsuln untergeordneten Statthaltern einzelner Provinzen. Jetzt führen denselben vorzugsweise die obersten Lehrer und unmittelbaren Vorsteher an gelehrten Schulen und ihr Stellvertreter heißt Subrector oder Conrector. Auf mehren deutschen Universitäten und z.B. in Leipzig heißt der aus der Mitte der ordentlichen Professoren auf die Zeit eines ganzen oder auch halben Jahres gewählte oberste Vorsteher Rector magnificus, wo aber der Landesfürst beständiger Rector der vorhandenen Universitäten ist, führt jener den Titel Prorector. In den frühesten Zeiten und namentlich auf den ital. Universitäten wurde der Rector magnificus aus der Mitte der Studirenden gewählt und besaß während der Dauer seines Amts, des Rectorats, einen sehr hohen Rang und große persönliche Vorrechte. In England ist Rector auch gleichbedeutend mit Pfarrer.