[36] Sanhedrin oder richtiger Synedrium hieß bei den Juden der oberste Gerichtshof, der unter den Hasmonäern (s. Juden) eingeführt wurde, unter der Herrschaft der Römer dann immer mehr von seiner frühern Würde und Macht verlor und endlich im 4. Jahrh. ganz einging. Derselbe bestand ursprünglich aus 70 Mitgliedern (Priestern, Schriftgelehrten, Ältesten) unter dem Vorsitze des Hohenpriesters und später des Patriarchen. In Jerusalem und in den Landstädten gab es noch Untergerichte, welche kleine Synedrien genannt wurden.