[16] Administration (lat.), Verwaltung (s.d.); administatīv, zur Verwaltung gehörig; administrative Strafen, Strafen, die von Polizei- und Verwaltungsbehörden ohne gerichtliche Untersuchung verhängt werden; insbes. in Rußland die administrative Verschickung, d.i. die Verbannung an einen bestimmten Ort. Administrātor, der Verwalter fremder Güterkomplexe; im Staatsrecht Regierungsverweser, früher auch die von den Kapiteln gewählten (postulierten) prot. Verweser ehemaliger kath. Stifter. Administrieren, verwalten.