[60] Amtsbezirk, in Preußen ein aus mehrern ländlichen Gemeinden und Gütern gebildeter polizeilicher Verwaltungsbezirk; an dessen Spitze der auf 6 Jahre ernannte (unbesoldete) Amtsvorsteher und der aus Vertretern der Gemeinde- und Gutsbezirke bestehende Amtsausschuß.