Bürgerliches Recht

[290] Bürgerliches Recht, Zivilrecht, Privatrecht, die Rechtssätze, welche sich auf die Rechtsverhältnisse der Menschen als einzelner zueinander beziehen, bes. das Familien- und Vermögensrecht umfassend, im Gegensatz zu dem Öffentlichen Recht (Staatsrecht, Völkerrecht, Strafrecht, Prozeßrecht), welches das Recht der Gesamtheit und die Rechte und Pflichten des einzelnen gegenüber der Gesamtheit darstellt. Man spricht auch von B. R. oder Zivilrecht im Gegensatz zum kanonischen und Lehnrecht. – Lehrbücher von Cosack, Endemann, Dernburg, Liebe u.a.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290.
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