[257] Branntweinsteuer, indirekte Steuer auf Erzeugung und Verbrauch von Branntwein (Spiritus), ist in Deutschland in der Hauptsache eine Verbrauchssteuer vom fertigen Fabrikat; für landw. Brennereien tritt zu dieser eine Maischbottich- oder Maischraumsteuer (nach der Größe des Bottich- oder Maischraums) oder Materialsteuer (nach der Menge des verwendeten Rohmaterials). Die gewerblichen und Melassebrennereien zahlen statt dessen einen Zuschlag von 20 M für 1 hl absoluten Alkohols zur Verbrauchssteuer.