Burggraf

[290] Burggraf, im Mittelalter ein mit der Aufsicht und Gerichtsbarkeit über eine Reichsburg und ihr Gebiet betrauter Beamter, zugleich Befehlshaber der Burgmannschaft. Das Amt wurde bald erblich, und es gelangten [290] einige Burggrafengeschlechter zu bedeutender Macht, bes. die hohenzollernschen B. zu Nürnberg.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290-291.
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