[290] Burggraf, im Mittelalter ein mit der Aufsicht und Gerichtsbarkeit über eine Reichsburg und ihr Gebiet betrauter Beamter, zugleich Befehlshaber der Burgmannschaft. Das Amt wurde bald erblich, und es gelangten [290] einige Burggrafengeschlechter zu bedeutender Macht, bes. die hohenzollernschen B. zu Nürnberg.