Eisenbahnbehörden

[492] Eisenbahnbehörden. Aufsichtsbehörde im Deutschen Reiche das Reichseisenbahnamt (s.d.); Landeseisenbahnverwaltungsbehörden in den einzelnen Bundesstaaten meist eine (General-) oder mehrere Direktionen (in Preußen 21) unter dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten; unter ihnen Betriebs-, Maschinen-, Telegraphen-, Verkehrsinspektionen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492.
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