Generalprokurator

[661] Generalprokurator, in Frankreich (procureur général) Titel der Staatsanwälte bei den höhern Gerichten; in Österreich der höchste staatsanwaltschaftliche Beamte am Kassationshofe zu Wien, entsprechend dem früher in mehrern Ländern Deutschlands beim Kassationshofe angestellten Generalstaatsanwalt oder dem Oberreichsanwalt beim jetzigen deutschen Reichsgericht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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