Guldinsche Regel

[736] Guldinsche Regel, baryzentrische Regel (benannt nach dem Jesuiten Paul Guldin, gest. 1643 in Graz), geometr. Regel zur Berechnung des Rauminhaltes und der Oberfläche von Rotationskörpern: 1) der Inhalt ist gleich der Fläche, durch deren Rotation der Körper gebildet wird, mal dem Wege, den der Schwerpunkt bei der Rotation dieser Fläche beschreibt; 2) die Oberfläche des Rotationskörpers ist gleich der Länge der Linie, durch deren Rotation die Oberfläche gebildet wird, mal dem Wege, den der Schwerpunkt dieser Linie beschreibt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 736.
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