[761] Harmonīe (grch.), Zusammenklang, Übereinstimmung; das richtige Verhältnis der Teile eines Ganzen; in der Musik die Vereinigung verschiedener Töne zu einem etwas Einheitliches darstellenden Zusammenklang, Akkord; dann die gesamten Zusammenklänge in einem mehrstimmigen Tonsatz; auch das richtige Verhältnis der einzelnen Töne eines Musikstücks zueinander. – Harmonielehre oder Harmōnik, die Lehre von den Gesetzen der Harmonieverbindungen und vom musikal. Satz; in weiterm Sinne gehört auch die Lehre vom Kontrapunkt hierher. – Vgl. Richter (22. Aufl. 1900), Riemann (3. Aufl. 1898), Bußler (5. Aufl. 1903), Piel (7. Aufl. 1900).
Brockhaus-1911: Harmonie [2]
Eisler-1904: Vorherbestimmte Harmonie · Harmonie · Prästabilierte Harmonie · Constabilierte Harmonie · Harmonie
Kirchner-Michaelis-1907: System der vorherbestimmten Harmonie · Harmonie · Constabilierte Harmonie
Meyers-1905: Harmonie der Sphären · Prästabilierte Harmonie · Harmonīe · Harmonie der Evangelisten
Pierer-1857: Weite Harmonie · Zerstreute Harmonie · Harmonie · Harmŏnie · Neu-Harmonie · Vorherbestimmte Harmonie