Harmonie

[761] Harmonīe (grch.), Zusammenklang, Übereinstimmung; das richtige Verhältnis der Teile eines Ganzen; in der Musik die Vereinigung verschiedener Töne zu einem etwas Einheitliches darstellenden Zusammenklang, Akkord; dann die gesamten Zusammenklänge in einem mehrstimmigen Tonsatz; auch das richtige Verhältnis der einzelnen Töne eines Musikstücks zueinander. – Harmonielehre oder Harmōnik, die Lehre von den Gesetzen der Harmonieverbindungen und vom musikal. Satz; in weiterm Sinne gehört auch die Lehre vom Kontrapunkt hierher. – Vgl. Richter (22. Aufl. 1900), Riemann (3. Aufl. 1898), Bußler (5. Aufl. 1903), Piel (7. Aufl. 1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 761.
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