[778] Heilig, im A. T. (hebr. kadōsch) hervorragendste Eigenschaft Gottes zur Bezeichung seiner Unterschiedenheit von allem Irdischen, seiner Unvergleichlichkeit und Erhabenheit; von Personen oder Dingen deren Zugehörigkeit zu Gott, Gottgeweihtheit bedeutend. Heilige, im A. T. die Propheten und Gerechten; im N. T. alle Christgläubigen, dann die durch Glaubenskraft und verdienstliche Werke Ausgezeichneten; in der kath. Kirche (lat. sancti, beāti) bes. die Märtyrer, die man mit besondern Vorrechten im Gottesreich, insbes. der Kraft der Fürbitte für andere ausgestattet denkt und daher als Vermittler von Wohltaten verehrt. Es kommt ihnen zwar nicht Anbetung, wohl aber Anrufung und Verehrung zu (Heiligendienst). Diese ist kirchlich geordnet (Gedächtnistage) und erstreckt sich auch auf ihre Bilder und Reliquien. (S. Kanonisation.) [Hierzu Beilage: ⇒ Heilige der katholischen Kirche.]