Komménde

[992] Komménde (vom lat. commendāre, anvertrauen), Kommanderie, Komturei, ursprünglich eine erledigte, von einem benachbarten Geistlichen einstweilig verwaltete Stelle; dann eine von einem Laien (Kommendatārabt) bezogene geistl. Pfründe und das einem anderweitig schon amtierenden Geistlichen zugewiesene Einkommen einer weitern Stelle; bei den Ritterorden das einem Ordensritter (Komtur) zur Verwaltung oder Nutznießung überwiesene Gebiet (Komturei). Kommendenbrief, die Urkunde, mittels welcher dem kath. Geistlichen ein Kirchenamt übertragen wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 992.
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