[992] Komménde (vom lat. commendāre, anvertrauen), Kommanderie, Komturei, ursprünglich eine erledigte, von einem benachbarten Geistlichen einstweilig verwaltete Stelle; dann eine von einem Laien (Kommendatārabt) bezogene geistl. Pfründe und das einem anderweitig schon amtierenden Geistlichen zugewiesene Einkommen einer weitern Stelle; bei den Ritterorden das einem Ordensritter (Komtur) zur Verwaltung oder Nutznießung überwiesene Gebiet (Komturei). Kommendenbrief, die Urkunde, mittels welcher dem kath. Geistlichen ein Kirchenamt übertragen wird.