Landwirtschaftliche Betriebssysteme

[15] Landwirtschaftliche Betriebssysteme, Ackerbausysteme oder Wirtschaftssysteme, die Bewirtschaftungsregeln für die Hervorbringung der größtmöglichen Menge an Pflanzensubstanz auf einem bestimmten Boden, entweder extensiv mit möglichst geringen, oder intensiv mit möglichst großen Mitteln. 4 Gruppen: 1) Brandwirtschaft, in unzivilisierten Gegenden, aber auch in deutschen Waldgebirgen, wobei der Boden von Zeit zu Zeit dem Wildwachstum überlassen und dann durch Verbrennen der Pflanzendecke gedüngt wird; verbessert zur Moorbrand-Plaggenwirtschaft in Heiden und Mooren, bes. auch zur Urbarmachung jungfräulichen Bodens; 2) Koppel- oder Dreeschwirtschaft, wo abwechselnd ein Teil des Landes unter den Pflug kommt, der andere zur Weide fürs Vieh liegen bleibt; 3) Körnerwirtschaft (Feldersystem), mit ausschließlichem Getreidebau, abwechselnd mit Sommer- und Winterfrucht sowie Einschiebung der Brache, je nach der Zahl der Abteilungen Zweifelder-, Dreifelderwirtschaft u.s.f. Bei der verbesserten Körnerwirtschaft wird der Brachschlag ganz oder teilweise besömmert; 4) Wechselwirtschaft (oder Fruchtwechsel), die der Erschöpfung des Bodens vorzubeugen sucht durch wechselnden Anbau von Körnerfrüchten, Hack- oder Futterkräutern. Die freie Wirtschaft, an keine Fruchtfolge gebunden, richtet sich nach den Betriebskräften und den Erfordernissen des Absatzes. – Vgl. Dünkelberg (3 Bde., 1889 – 98), Frost (1903), Settegast-Falke (1904), Krafft (7. Aufl. 1904), von der Goltz (3. Aufl. 1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 15.
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