[145] Landwirtschaftliche Gewerbe, die als Nebenzweige der Landwirtschaft betriebenen technischen Gewerbe. Der Begriff ist sehr schwankend und hat namentlich auch im Laufe der Zeit eine große Wandlung erfahren, seitdem viele Gewerbezweige, die früher im kleinen betrieben wurden, zum Großbetrieb übergegangen und selbständige Industriezweige geworden sind, die jedoch von der Landwirtschaft die Rohmaterialien (Getreide, Kartoffeln, Rüben etc.) beziehen. L. G. sind die Zuckerfabrikation, Bierbrauerei, Spiritusfabrikation, Stärkefabrikation, Kartoffeltrocknerei, Molkereien, Kalkbrennerei, Ziegelei etc. Vgl. Otto-Birnbaum, Lehrbuch der rationellen Praxis der landwirtschaftlichen Gewerbe (Braunschw. 187587, 14 Tle.); Lintner, Handbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe (Berl. 1893).
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