[231] Musikinstrumente, zerfallen in Saiten-, Blas- und Schlaginstrumente [Tafel: Musik I]. Erstere zerfallen in Streich- oder Bogeninstrumente, Zupf- oder Kneifinstrumente und in Klavierinstrumente. Die Blasinstrumente zerfallen in Holz- und Blechblasinstrumente; ebenso sind Orgel und ihr verwandte Instrumente (Harmonium u.a.) Blasinstrumente, obwohl der tonerzeugende Luftstrom nicht von den Lippen des Spielers selbst herrührt. – Mechanische M. oder Musikwerke sind solche, von denen Musikstücke mechanisch mittels Walzen oder Bretter mit Stiften, durchlochten Papier- oder Pappnoten, sowie mit Erhöhungen versehener Blechnoten hervorgebracht werden. Dahin gehören Orchestrion, Spieldose, Drehorgel etc. (S. auch Automat).