[246] Nationalflagge, Handelsflagge, in den Farben des Heimatslandes des Schiffs [Tafel: Flaggen], an einem Flaggenstock am Heck, an der Gaffel oder am hintersten Mast geheißt; dient als Ausweis der Nationalität eines Schiffs der Handelsmarine. Über Berechtigung der Handelsschiffe zum Führen der N. s. Zertifikat.