[1021] Zertifikāt (lat.), Schein, jede als Ausweis dienende schriftliche Versicherung; bei Ausgabe von Wertpapieren die ausgegebenen Schuldscheine; in Staaten, die das Rentensystem haben, die als Ersatz von Obligationen ausgestellten Bescheinigungen über Einzahlungen; in Österreich s.v.w. Zivilversorgungsschein, daher Zertifikatisten s.v.w. Militäranwärter. Ursprungs-Z., im Zollwesen Scheine zum Nachweis, daß vom Ausland kommende Waren aus einem Staate stammen, mit dem Verkehrserleichterungen oder Zollbefreiungen vereinbart sind. Ausgangs-Z., Scheine über zollpflichtige Waren, die auf laufendes Konto oder auf Meßkonto abgelassen und wieder ins Ausland [1021] auszuführen sind. Schiffs-Z., im deutschen Seerecht die über die Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister (s.d.) ausgestellte Urkunde. Das Z. muß auch bezeugen, daß die zur Führung der National-(Reichs-)flagge und zur Eintragung in das Schiffsregister erforderlichen Nachweisungen geführt sind, sowie daß das Schiff zur Führung der Reichsflagge befugt sei. – Zertifikator, Zertifikatsaussteller, Gewährsmann, Rückbürge. Zertifizieren, beglaubigen, bescheinigen.