Nationalflagge

Flaggen.
Flaggen.

[246] Nationalflagge, Handelsflagge, in den Farben des Heimatslandes des Schiffs [Tafel: Flaggen], an einem Flaggenstock am Heck, an der Gaffel oder am hintersten Mast geheißt; dient als Ausweis der Nationalität eines Schiffs der Handelsmarine. Über Berechtigung der Handelsschiffe zum Führen der N. s. Zertifikat.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 246.
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