[457] Privatnotenbanken, im Deutschen Reiche die neben der Reichsbank zur Notenausgabe berechtigten Banken: Sächsische Bank, Bayrische Notenbank, Badische Bank und Württembergische Notenbank; die Braunschweigische Bank hat 14. Dez. 1905 auf das Privilegium verzichtet [s. Beilage: ⇒ Deutschland, 8].