[462] Prostitutiōn (lat.), Preisgebung, bes. die gewerbsmäßige Selbstpreisgebung eines Frauenzimmers (einer Prostituierten) zur Unzucht. Schon im Altertum erwähnt bei Juden, Babyloniern, Phöniziern, Persern (meist mit religiösem Kultus verbunden), bei den Griechen (durch Solon) und Römern (unter Aufsicht der Ädilen) gesetzlich geregelt; im Mittelalter vergebens durch Kirche und Staat bekämpft, nahm die P. bes. in den modernen Großstädten gewaltig überhand; sie ist jetzt fast in allen Kulturstaaten sowohl wegen der in der Schädigung der öffentlichen Moral als bes. auch in der Verbreitung der Syphilis liegenden Gefahr durch Gesetze und polizeiliche Anordnungen geregelt (Deutsches Strafgesetzb. § 361). – Vgl. Dufour (deutsch 6 Bde., 1900-2), Kühn-Reich (1888), Tarnowsky (1890), Miller (1892), Lombroso und Ferrero (1894), Ströhmberg (1899), West (1903), Harriet (1904).