[634] Prostitution (v. lat.), 1) die öffentliche Hin- od. Ausstellung; 2) die Preisgabe seiner Person zu niedrigem Zweck, bes. 3) die Selbsthingabe eines Frauenzimmers in gewerbsmäßiger Unzucht. Die große Verbreitung, welche die P. in neuerer Zeit namentlich in den volkreicheren Städten gefunden hat, hat vielfach die öffentliche Aufmerksamkeit erregt u. auf Mittel denken lassen, derselben entgegenzuwirken. Sind nun auch diese Mittel bisher fast ganz erfolglos geblieben u. dürfte es wohl überhaupt nie einem Staate gelingen, uneheliche Geschlechtsgemeinschaft unter seinen Unterthanen ganz zu verhindern, so bleibt es doch die Aufgabe des Staates, der überhandnehmenden P. möglichst entgegenzuwirken. Die Mittel hierzu können einerseits nur in strenger Überwachung der öffentlichen Dirnen u. unnachsichtlichem Einschreiten gegen Bordelle (s.d.), unzüchtige Zusammenkünfte etc., andererseits in Vorkehrungen bestehen, welche darauf berechnet sind, bereits gefallene Subjecte auf den rechten Weg zurückzubringen (Rettungshäuser), od. mindestens unschädlich zu machen (Zwangsarbeitshäuser). Im alten Athen u. im Mittelalter wurden in vielen Städten die öffentlichen Mädchen durch eine besondere Kleidung vor den ehrbaren Frauen ausgezeichnet u. ihnen im Theater besondere Plätze angewiesen. Vgl. Sabatier, Histoire de la législation sur les femmes publiques, Par. 1828; Dufour, Histoire de la p. chez tous les peuples du monde, ebd. 1855, 6 Bde.; Parent du Chatelet, De la p. dans la ville de Paris, ebd. 1836, 2 Bde.; Leonhardi, Die Schädlichkeit der Bordelle, Lpz. 1792; Meerbach, Über die Zulässigkeit u. Einrichtung öffentlicher Hurenhäuser in großen Städten, Dresd. 1815; Schultz, Die Stellung des Staates zur P., Berl. 1857.