Reichskammergericht

[508] Reichskammergericht, im frühern Deutschen Reich das höchste Gericht neben dem Reichshofrat; ward unter Maximilian I. 1495 errichtet, bestand aus einem vom Kaiser ernannten Kammerrichter (Fürsten oder Grafen), 2 Präsidenten und einer Anzahl teils kath., teils evang. Beisitzer, die von den Reichsständen gewählt und besoldet wurden; hatte seit 1693 seinen Sitz zu Wetzlar. Das Reichskammergerichtsarchiv ward das. erst nach 1806 aufgestellt; die Akten wurden 1821-53 durch eine Bundesarchivkommission [508] geordnet und an die Archive der einzelnen deutschen Regierungen verteilt; die untrennbaren Teile des Archivs blieben unter preuß. Obhut.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 508-509.
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