Resektion

[818] Resektion (lat.), das »Herausschneiden« eines Organteiles, z. B. eines Knochenstücks, eines Nervenstücks, der Gelenkenden aus dem Zusammenhange des betreffenden Knochens, Nervs, Gliedes, oder das Herausschneiden eines Teiles des Darmrohrs, eines Organs etc. Die R. der Knochen wurde erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. bekannt und gewährt den Vorteil, daß durch teilweise Entfernung eines kranken Knochens Glieder erhalten werden, die sonst der Amputation verfallen. Sofern es gelingt, das Knochenstück so zu entfernen, daß die Beinhaut (Periost) erhalten bleibt, wird später ein Ersatz gebildet, so daß nach der Heilung gesunde Knochensubstanz die Stelle des weggenommenen kranken Stückes ausfüllt. Handelt es sich bei Knochen um Wegnahme eines Stückes aus ihrer Mitte, so spricht man von R. in der Kontinuität, während die Abtragung der Gelenkenden (Gelenkresektion) als R. in der Kontiquität[818] bezeichnet wird. Diese R. wird namentlich bei Gelenkkrankheiten aller Art ausgeführt, z. B. Vereiterungen des Hüft- und Kniegelenkes, um dem Eiter ausgiebigen Ausfluß zu schaffen, bei Tuberkulose der Gelenke etc. Eine ausgiebige R. eines Gelenkes hat zur Folge, daß vollkommene Versteifung eintritt; da die überknorpelten Gelenkflächen fortgenommen sind, tritt eine knöcherne Verwachsung der sogen. Resektionsflächen ein (Ankylosis). An manchen Stellen sucht man dies zu vermeiden, indem man unter möglichster Erhaltung des noch gefunden Gelenkknorpels die Versteifung durch Bewegung und Massage zu verhüten sucht, auch wird an Stelle zerstörter natürlicher Gelenke auf diesem Weg ein künstliches erzeugt (Arthroplastik). Besonders verdient um die Ausbildung der R. ist Bernh. v. Langenbeck.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 818-819.
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