Schlachthaus

[635] Schlachthaus, Schlachthof, Kuttelhof, bauliche Anlagen zum Schlachten der Schlachttiere, müssen reichlich fließendes Wasser, ausgiebige Kanalisation, Ställe, Schlacht-, Vorrats-, Verwaltungsräume etc. haben, große S. außerdem Kühlanlagen, Börse, Bahnverbindung etc. Die Leitung hat ein Tierarzt, dem Sachverständige zur Ausübung der Fleischbeschau zur Seite stehen. In Deutschland ist das Schlachthauswesen durch besondere Schlachthausgesetze der Einzelstaaten geregelt, wonach die Gemeinden den Schlacht- oder Schlachthauszwang anordnen können, die Bestimmung, daß gewisse Tiere in einem öffentlichen S. zu schlachten und von Sachverständigen zu untersuchen sind. – Vgl. Osthoff (»S. für kleine und mittelgroße Städte«, 5. Aufl. 1902; »S. und Viehmärkte«, 2. Aufl. 1903), Schwarz (3. Aufl. 1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 635.
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